AGB
Büchsenmacherei Beermann
Inhaber: Büchsenmachermeister Beermann
1. Vertragspartner, Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
Büchsenmacherei Beermann
Inhaber: Büchsenmachermeister Maximilian Beermann Schlesierstraße 25
49179 Ostercappeln
(nachfolgend „Büchsenmacherei“, „wir“ oder „uns“)
und den Kunden über Werkstattleistungen (insbesondere Reparaturen, Instand-setzungen, Umbauten, Tuning), Sonder- und Neuanfertigungen von Jagdwaffen, den Kommissionsverkauf von Waffen und Zubehör sowie über den Verkauf von Waren im Ladengeschäft und über den Online-Shop. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unter-nehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personen-gesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Vertragsschluss
2.1 Werkstatt, Reparatur, Sonder- und Neuanfertigung
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Annahme unseres schriftlichen oder elektronischen Auftragsangebots durch den Kunden oder durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
Vom Büchsenmacher erstellte Kostenvoranschläge sind unverbindliche Schätzungen des voraussichtlichen Aufwands, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Überschreitet der voraussichtliche Preis den im Kostenvoranschlag genannten Betrag um mehr als 15 %, informieren wir den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen; wir können jedoch die bis dahin erbrachten, nachweislich ausgeführten Leistungen und angefallenen Kosten verlangen.
2.2 Online-Handel
Die Darstellung der Waren im eigenen Online-Shop oder auf online- Plattformen externer Anbieter, wie z.B. „egun, gunfinder, auktronia etc“ stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
Mit Absenden der Bestellung durch Anklicken des Buttons „Kaufen“/„zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail; diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) oder durch Versendung der Ware zustande.
Bestellungen und Lieferungen erfolgen grundsätzlich nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3. Werkstattleistungen, Sonder- und Neuanfertigungen
Reparaturen, Instandsetzungen, Umbauten, Tuningarbeiten sowie Sonder- und Neuanfertigungen von Jagdwaffen erfolgen auf Grundlage eines Werkvertrages gemäß §§ 631 ff. BGB.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns vollständig und richtig über beabsichtigte Verwendungszwecke, technische Besonderheiten und gewünschte Ausführungen zu informieren. Wir führen Arbeiten ausschließlich im Rahmen der waffenrechtlichen und technischen Vorschriften aus und können Wünsche ablehnen, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder sicherheitsrelevant bedenklich sind.
Bei Sonder- und Neuanfertigungen hat der Auftraggeber Zeichnungen, Maße und Ausstattungsmerkmale (z.B. Schaftmaße, Kaliber, Visierung, Gravuren) nach Prüfung schriftlich freizugeben; nachträgliche Änderungswünsche können zu Mehrkosten führen und verlängern die Lieferzeit entsprechend.
Naturbedingte Abweichungen (z.B. Farbe und Maserung von Holzschäften) sowie künstlerische Abweichungen bei Gravuren sind zulässig und stellen keinen Mangel dar.
Im Falle der Durchführung von beschusspflichtigen Werkstattleistungen (Spanabhebende Arbeiten an wesentlichen Waffenteilen) haftet die Büchsenmacherei nicht für Beschädigungen, welche beim zuständigen Beschussamt (z.B. durch den Beschuss) entstehen. Die Büchsenmacherei haftet auch nicht für Beschädigungen durch oder beim Transport der Waffe vom Beschussamt zurück zur Büchsenmacherei. Gleiches gilt auch dann, wenn von der Büchsenmacherei vor Versendung an das Beschussamt keine Arbeiten an der Waffe durchgeführt wurden. Die Büchsenmacherei haftet nur für Schäden im Zusammenhang mit dem Transport von der Büchsenmacherei zum Beschussamt und trägt Sorge für eine ordnungsgemäße Verpackung.
4. Abnahme, Funktionsprüfung, Lagerkosten
Nach Fertigstellung informieren wir den Auftraggeber über die Abholbereitschaft. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Waffe oder das Werkstück innerhalb von 14 Tagen abzunehmen, sofern kein anderer Termin vereinbart ist.
Der Auftraggeber hat bei Abnahme Gelegenheit, die Waffe oder das Werkstück zu prüfen; erkennbare Mängel sind uns unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Leistung insoweit als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Abnahme nicht erkennbar.
Die Abnahme kann durch eine vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten durchgeführte Funktionsprüfung im Beisein des Büchsenmachers oder durch von uns dokumentierte Probeschüsse ersetzt werden, wenn der Auftraggeber hierauf verzichtet.
Holt der Auftraggeber die fertiggestellte Waffe oder das Werkstück nicht innerhalb von 4 Wochen nach Mitteilung der Abholbereitschaft ab, können wir eine angemessene Lagergebühr je angefangenen Monat verlangen. Wir sind berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht an der Waffe oder dem Werkstück geltend zu machen, bis sämtliche fälligen Forderungen aus dem Auftragsverhältnis einschließlich Lagerkosten vollständig beglichen sind.
5. Kommissionsverkauf
Nehmen wir Waffen oder Zubehör in Kommission, wird hierüber ein gesonderter Kommissionsvertrag geschlossen; wir handeln im eigenen Namen und für Rechnung des Einlieferers.
Der Einlieferer versichert, Eigentümer der Sache zu sein oder zur Veräußerung berechtigt zu sein und dass die Sache frei von Rechten Dritter ist; er stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer unberechtigten Einlieferung entstehen.
Die Kommissionsvergütung (Provision) wird als Prozentsatz des tatsächlich erzielten Verkaufspreises oder als Festbetrag vereinbart und bei Vertragsschluss schriftlich festgehalten. Soweit ein Mindestverkaufspreis und ein Handlungsspielraum vereinbart werden, sind wir berechtigt, innerhalb dieses Rahmens Preisnachlässe zu gewähren, um eine marktgerechte Veräußerung zu ermöglichen.
Wir ziehen den Kaufpreis beim Käufer ein, verrechnen unsere Provision und etwaige vereinbarte Kosten (z.B. Prüf-, Reinigungs- und Einlagerungskosten) und zahlen den verbleibenden Betrag innerhalb von vereinbarter Frist nach Vereinnahmung an den Einlieferer aus.
Gegenüber dem Käufer der Kommissionsware gelten die gesetzlichen Gewähr-leistungsrechte, soweit sie nicht rechtlich zulässig beschränkt werden; bei gebrauchten Waffen kann die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern auf 12 Monate verkürzt werden. Soweit wir wegen Sachmängeln der Kommissionsware in Anspruch genommen werden, können wir im Innenverhältnis Rückgriff beim Einlieferer nehmen, sofern der Mangel aus dessen Sphäre stammt.
Wird die Kommissionsware innerhalb eines vereinbarten Zeitraums nicht verkauft, können wir den Einlieferer zur Rücknahme auffordern und eine angemessene Frist setzen; holt der Einlieferer die Ware trotz Fristsetzung nicht ab, können wir nach vorheriger Androhung die Ware freihändig veräußern oder auf Kosten des Einlieferers entsorgen, soweit rechtlich zulässig.
6. Waffenrechtliche Erwerbsvoraussetzungen
Erwerbsscheinpflichtige Waffen, Munition und Pulver werden nur gegen Vorlage der erforderlichen gültigen Dokumente (z.B. Jagdschein, Waffenbesitzkarte, Munitionserwerbsschein, Sprengstofferlaubnis) in der von uns geforderten Form überlassen.
Erwerbsscheinfreie Waffen werden nur an Personen abgegeben, die das 18. Lebensjahr vollendet haben; der Nachweis erfolgt durch amtliches Ausweisdokument.
Beim Online-Verkauf erwerbsscheinpflichtiger Waffen und Munition ist der Kunde verpflichtet, die erforderlichen Erlaubnisse vor Vertragserfüllung nachzuweisen. Wir sind berechtigt, den Vertrag zu verweigern oder von ihm zurückzutreten, wenn die erforderlichen Erlaubnisse nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachgewiesen werden oder tatsächliche Anhaltspunkte für fehlende waffenrechtliche Zuverlässigkeit bestehen.
7. Preise, Zahlung, Eigentumsvorbehalt
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bzw. Bestellung angegebenen Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Werklohn und Kaufpreis sind – sofern nicht anders vereinbart – bei Abholung der Ware/Waffe oder im Online-Handel nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig; wir können insbesondere bei Waffenlieferungen Vorkasse verlangen.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt); der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und Dritte über unsere Rechte zu informieren.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen und – nach Fristsetzung – die Herausgabe der Vorbehaltsware zu fordern.
Im Falle der Erteilung eines Auftrags zur Herstellung einer Waffe wird die vertraglich vereinbarte Vergütung wie folgt zur Zahlung fällig:
• 40 % der vertraglich vereinbarten Auftragssumme bei Auftragserteilung
• 40 % der vertraglich vereinbarten Auftragssumme bei Weiß- Fertigstellung
• 20 % der vertraglich vereinbarten Auftragssumme bei Abnahme.
8. Versand, Gefahrübergang
Die Versandart und das Transportunternehmen wählen wir nach billigem Ermessen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Der Versand von Waffen und Munition erfolgt ausschließlich über hierfür zugelassene und geeignete Transportdienstleister; eine Übergabe erfolgt nur gegen persönliche Entgegennahme durch den Empfänger unter Alters- und Identitätsprüfung.
Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit Übergabe der Ware auf den Kunden über; bei Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen über. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
9. Widerrufsrecht im Fernabsatz
Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm bei Online-Bestellungen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach den Vorschriften des Fernabsatzrechts zu; hierüber informieren wir gesondert in der Widerrufsbelehrung.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, insbesondere bei nach Kundenspezifikation gefertigten oder konfigurierten Jagdwaffen, Maßschäften und individuell gravierten oder personalisierten Teilen.
10. Mängelhaftung und Haftungsbeschränkung
Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist. Bei neuen Waren beträgt die Gewährleistungsfrist für Verbraucher 24 Monate, für Unternehmer 12 Monate; bei gebrauchten Waren kann die Frist gegenüber Unternehmern auf 12 Monate beschränkt werden, soweit gesetzlich zulässig.
Natürliche Abnutzung, Verschleißteile, Schäden durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, unsachgemäße Handhabung, Verwendung nicht zugelassener Munition oder eigenmächtige Veränderungen durch den Kunden oder Dritte sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder um Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
11. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet und gespeichert; Einzelheiten ergeben sich aus unserer
Datenschutzerklärung.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schriftform, Salvatorische Klausel
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffent-lich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen der Büchsenmacherei und dem Kunden der Sitz der Büchsenmacherei (49179 Ostercappeln) ausschließlicher Gerichtsstand; Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.